Kosten
Auf Antrag werden die Kosten für die Betreuung von dem jeweilgen Jugendamt übernommen. Zuständig ist das Jugendamt des Wohnortes des Kindes. Die Eltern müssen einen Elternbeitrag bezahlen, welcher sich anhand des Familieneinkommens errechnet (ähnlich dem KITA-Beitrag)